Verbindlichkeiten können aus unterschiedlichen Gründen wegfallen. Der Normalfall ist die Bezahlung der Schuld oder auch die Gegenverrechnung mit eigenen Forderun-
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gen. Verbindlichkeiten können aber auch zur Gänze oder teilweise wegfallen, weil Verjährung eingetreten ist, weil die Schuld aus privaten Gründen nachgelassen wird, weil auf die Bezahlung verzichtet wird oder weil die Schuld im Rahmen einer Sanierung teilweise nachgelassen wird. Durch den Tod eines Rentenberechtigten erlischt eine betriebliche Leibrentenverbindlichkeit ebenfalls.

