Das Jahresende rückt näher und steuerlich sind noch viele Maßnahmen entweder zu empfehlen oder unbedingt erforderlich.
Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG
Bei Gewinnen über € 30.000,– muss der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) durch bestimmte Investitionen gedeckt sein. Zweckmäßig sind eine Schätzung des erwarteten Gewinnes 2013 und der Kauf entsprechender Wertpapiere noch im Dezember 2013. Natürlich können auch abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter erworben werden, allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen (PKW, Kombi, sofort abgesetzte GWG, Flugzeuge, gebrauchte Anlagen, Investitionen mit geltend gemachter Forschungsprämie). Der Prozentsatz des Gewinnfreibetrages wurde für die Jahre 2013-2016 reduziert. Der Satz von 13 % gilt nur noch für Gewinne bis € 175.000,–, danach Absenkung auf 7 % bzw. 4,5 %. Ab einem Gewinn von € 580.000,– gibt es keinen Freibetrag mehr.

