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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 10/2013

BBi 2013, 5 Heft 10 v. 5.10.2013

Nachversteuerung begünstigter Gewinne

Wurden nicht entnommene Gewinne gem. § 11a EStG begünstigt versteuert (Halbsatzverfahren), ist eine Nachversteuerung vorzunehmen, wenn in einem der folgenden sieben Jahre eine Nachversteuerung wegen Absinkens des Eigenkapitals durchzuführen ist.

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