Nachversteuerung begünstigter Gewinne
Wurden nicht entnommene Gewinne gem. § 11a EStG begünstigt versteuert (Halbsatzverfahren), ist eine Nachversteuerung vorzunehmen, wenn in einem der folgenden sieben Jahre eine Nachversteuerung wegen Absinkens des Eigenkapitals durchzuführen ist.

