vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der aktuelle Buchungsfall - Gewinnverteilung einer GmbH u. Co. KG, Heft 10/2013

BBi 2013, 2 Heft 10 v. 5.10.2013

Die Verteilung des Gewinnes oder Verlustes auf die Gesellschafter einer KG erfolgt in der Regel nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Fehlen in diesem Vertrag entsprechende Bestimmungen, gelten die Bestimmungen des § 167 UGB. Demnach ist den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern (also der GmbH) aus dem Jahresgewinn eine angemessene Haftungsentschädigung zuzuweisen. Der übersteigende Teil des Jahresgewinnes wird allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung (nach den festen Kapitalkonten bzw. nach den bedungenen Einlagen) zugewiesen. Auch ein Jahresverlust wird nach diesem Verhältnis aufgeteilt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!