vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerpflicht von Vereinsfesten

BBi 2013, 1 Heft 10 v. 5.10.2013

(Vereinsrichtlinien, Rz 306 bis 308)

Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind dann, wenn sie bestimmte gesetzlich geforderte Voraussetzungen in Bezug auf ihre Satzungen und die tatsächliche Geschäftsführung erfüllen und die begünstigten Zwecke ausschließlich und unmittelbar ausüben, grundsätzlich im Rahmen ihrer Zweckerfüllung von der Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer befreit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!