Jahresabschluss und Betriebsprüfung
Die Geschäftsführer einer GmbH hatten den Jahresabschluss nach ihren Angaben deswegen beim Firmenbuch nicht termingerecht eingereicht, da dieser Jahresabschluss wegen einer laufenden Betriebsprüfung des Finanzamts nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte. Gegen die Verhängung der Zwangsstrafen wurde berufen.

