Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde grundsätzlich die
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generelle Steuerpflicht von Grundstücksverkäufen mit Wirksamkeit ab 1.4.2012 eingeführt. Dieser Steuerpflicht unterliegen nicht nur natürliche Personen, sondern es wurden auch Privatstiftungen und Körperschaften öffentlichen Rechts einbezogen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Änderungen in diesen Bereichen kurz dargestellt.

