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Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz, Heft 04/2012

BBi 2012, 4 Heft 4 v. 2.4.2012

(Info des BMF vom 10.2.2012, GZ BMF-=10222/0019-VI/7/2012)

Die Betreuung betreuungsbedürftiger Personen in deren Privathaushalten kann durch selbständige oder nichtselbständig tätige Personen erfolgen. Die Unterscheidung richtet sich nach dem Vertragsinhalt.

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