Korrespondierend zur auf 4 Jahre befristeten Neuregelung der Besteuerung sonstiger Bezüge bei nichtselbständig tätigen Personen, deren Jahresbruttobezüge € 185.000,- übersteigen, wird der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG durch eine Staffelung des Prozentsatzes des maximal möglichen Freibetrages abhängig von der Höhe des Gewinns ebenfalls geändert. Diese Neuregelung des § 10 EStG gilt für die Jahre 2013 bis 2016.

