Auf den Begriff des „Sonderbetriebsvermögens“ trifft man nur bei den Personengesellschaften. Unter Sonderbetriebsvermögen versteht man Wirtschaftsgüter im Eigentum eines Gesellschafters, die der Gesellschaft (entgeltlich oder unentgeltlich) dauerhaft zur Nutzung überlassen werden oder sonst für betriebliche Zwecke der Gesellschaft dienen.

