Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die steuerliche Forschungsförderung neu geregelt. In diesem Beitrag wird ein kurzer Überblick über die ab 1.1.2011 (§ 124b Z 180 EStG) geltende Rechtslage gegeben.
Wegfall des Forschungsfreibetrages
Die bisher im § 4 Abs. 4 Z 4, 4a und 4b EStG geregelten Forschungsfreibeträge für Aufwendungen zur experimentellen Entwicklung, für Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen und für Auftragsforschung wurden gestrichen und können letztmals für Wirtschaftsjahre geltend gemacht werden, die vor dem 1. Jänner 2011 begonnen haben.

