Mit dem am 13.11.2012 beschlossenen Abgabenänderungsgesetz 2012wird die erst mit dem 1. StabG 2012 neu geregelte Einlagenbewertung von Grundstücken neuerlich rückwirkend mit 1.4.2012 geändert. Dabei wird bei der Bewertung der Einlage von Grundstücken zwischen Altvermögen und Neuvermögen unterschieden. Nachfolgend werden die Änderungen dargestellt.
Einlage von Altvermögen mit Ausnahmen von Grund und Boden

