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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 11/2012

BBi 2012, 4 Heft 11 v. 5.11.2012

Darlehensforderung als Betriebsvermögen

Darlehensforderungen sind nur dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn bei der Darlehensgewährung betriebliche Interessen im Vordergrund stehen. Nur bei einer solchen betrieblichen Veranlassung ist auch ein Verlust des Darlehens steuerlich abzugsfähig.

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