vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Meldung von Schenkungen , Heft 11/2012

BBi 2012, 2 Heft 11 v. 5.11.2012

Erbschaft und Schenkung sind bekanntlich (derzeit) nicht mehr steuerpflichtig. Bestimmte Schenkungen müssen jedoch dem Finanzamt schriftlich mit Formular „Schenk1“ gemeldet werden (§ 121a BAO). Die geplante Erhöhung der Gerichtsgebühren (Basis werden jetzt die Verkehrwerte der geschenkten Liegenschaften) wirft wieder die Frage auf, welche Schenkungen meldepflichtig sind.

Meldepflichtig:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!