Für betriebliche Liegenschaften natürlicher Personen ergeben sich bei der Veräußerung ab 1.4.2012 zusätzliche Unterschiede zwischen dem unternehmensrechtlichen Gewinn (nach UGB) und dem steuerlichen Gewinn.
Veräußerungsgewinne
Für betriebliche Liegenschaften natürlicher Personen ergeben sich bei der Veräußerung ab 1.4.2012 zusätzliche Unterschiede zwischen dem unternehmensrechtlichen Gewinn (nach UGB) und dem steuerlichen Gewinn.
Veräußerungsgewinne
