Im Unternehmensrecht, im Gewerberecht und auch im Steuerrecht gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, in welcher Form der Name eines Unternehmens (die Firma) anzugeben ist. Als Grundsatz gilt, dass sich der Firmenname von anderen Firmen deutlich unterscheidet und sich nicht zur Irreführung eignet. Die Firma (der Firmenname) darf also keine Angaben enthalten, die Geschäftspartner über geschäftliche Verhältnisse falsch informieren könnten.

