Wird beim Kauf eines Wirtschaftsgutes (z.B. einer Maschine, eines Gebäudes, einer Beteiligung) mit langjährigen Kaufpreisraten eine Wertsicherung vereinbart, stellt sich die Frage, wie diese Wertsicherungsbeträge beim Käufer und beim Verkäufer zu behandeln sind. Vielfach wird dabei auch vereinbart, dass eine Indexerhöhung erst bei Überschreiten einer bestimmten Mindestspanne erfolgt. Nachfolgend werden die Auswirkungen auf Käufer- und auf Verkäuferseite dargestellt.

