Mit dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz wurden seit 1.9.2009 neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Bauleistungen in das ASVG aufgenommen. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 wurde die Haftung des Auftraggebers gem. § 82a EStG auch auf lohnabhängige Ausgaben ausgedehnt. Diese Bestimmung ist mit 1.7.2011 in Kraft getreten. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Bestimmungen zu diesen Haftungsbestimmungen kurz dargestellt.

