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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 07/2011

BBi 2011, 4 Heft 7 v. 5.7.2011

Jahresabschluss und Firmenbuch

Wenn der dem Firmenbuch vorgelegte Jahresabschluss keine Vergleichszahlen zum Vorjahresabschluss enthält, ist die Festsetzung von Zwangsstrafen auch bei rechtzeitiger Vorlage des Jahresabschlusses zulässig (OGH vom 19.3.2010, GZ 60b262/09m).

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