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Geringwertige Wirtschaftsgüter - § 13 EStG, Heft 07/2011

BBi 2011, 1 Heft 7 v. 5.7.2011

Gem. § 13 EStG 1988 unterliegen Wirtschaftsgüter nicht der Aktivierungspflicht und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (Bezahlung bei § 4 Abs. 3 EStG Gewinnermittlern) in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Es muss sich um Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens handeln.

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