Neuer Lehrberuf „Steuerassistent(in)“ - Ab 1.6.2011 ist die Ausbildung zum Lehrberuf “Steuerassistenz" möglich. Dieser neue Beruf sieht Kenntnisse auf den Gebieten der Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer vor, ebenso Kenntnisse der Lohn- und Gehaltsverrechnung, von IT-Verfahren wie z.B. FinanzOnline und ELDA, Kenntnisse des Rechnungswesens (Originaltext: Abbildung von Geschäftsfällen in den Büchern) und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Verordnung des BMF vom 28.4.2011, BGBl II Nr. 144/2011).

