Mit Wirkung ab Jänner 2011 wurde ein verbindliches Rechtsauskunftsverfahren („Advance Ruling“) für im Zeitpunkt des Antrages noch nicht verwirklichte Sachverhalte auch in Österreich eingeführt.
Zur näheren Auslegung dieser im § 118 BAO geregelten gesetzlichen Bestimmungen wurde am 2.3.2011 eine Richtlinie zu Advance Ruling durch das BMF erlassen. Die wesentlichsten Bestimmungen daraus werden nachfolgend kurz besprochen.

