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Der Auskunftsbescheid gem. § 118 BAO, Heft 06/2011

BBi 2011, 2 Heft 6 v. 6.6.2011

Mit Wirkung ab Jänner 2011 wurde ein verbindliches Rechtsauskunftsverfahren („Advance Ruling“) für im Zeitpunkt des Antrages noch nicht verwirklichte Sachverhalte auch in Österreich eingeführt.

Zur näheren Auslegung dieser im § 118 BAO geregelten gesetzlichen Bestimmungen wurde am 2.3.2011 eine Richtlinie zu Advance Ruling durch das BMF erlassen. Die wesentlichsten Bestimmungen daraus werden nachfolgend kurz besprochen.

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