Leasingverträge umfassen Vertragsgestaltungen, die inhaltlich von den üblichen Mietverträgen des ABGB bis hin zu verdeckten Ratenkaufverträgen als reine Finanzierungsformen reichen; die Mietverträge werden dabei üblicherweise als Operating-Leasing und die Finanzierungskaufverträge als Finance-Leasing bezeichnet.
Beim Operating-Leasing liegt grundsätzlich ein echter Mietvertrag vor, das Wirtschaftsgut ist daher dem Leasinggeber zuzurechnen.

