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Restwertleasing ab 2011, Heft 06/2011

BBi 2011, 2 Heft 6 v. 6.6.2011

Leasingverträge umfassen Vertragsgestaltungen, die inhaltlich von den üblichen Mietverträgen des ABGB bis hin zu verdeckten Ratenkaufverträgen als reine Finanzierungsformen reichen; die Mietverträge werden dabei üblicherweise als Operating-Leasing und die Finanzierungskaufverträge als Finance-Leasing bezeichnet.

Beim Operating-Leasing liegt grundsätzlich ein echter Mietvertrag vor, das Wirtschaftsgut ist daher dem Leasinggeber zuzurechnen.

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