Kilometergeld für Fußwege bzw. Radfahrten
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Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 geänderte Reisegebührenvorschrift sieht für Dienstfahrten (-wege) mit dem eigenen Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken von mehr als 2 Kilometern ab 1.1.2011 ein einheitliches Kilometergeld von € 0,38 je Kilometer vor. Solche Vergütungen an Dienstnehmer gelten als steuerfrei auszahlbar. Die EStR 2000 sehen in der Rz 1527 für betriebliche Fahrten eine (mögliche) Pauschalierung der Fahrrad-Kilometergelder mit € 0,24 je km, höchstens jährlich € 480,- vor. Eine Anhebung dieser Beträge ist derzeit noch nicht erfolgt.

