vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 05/2011

BBi 2011, 3 Heft 5 v. 4.5.2011

Kilometergeld für Fußwege bzw. Radfahrten

Seite 3


Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 geänderte Reisegebührenvorschrift sieht für Dienstfahrten (-wege) mit dem eigenen Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken von mehr als 2 Kilometern ab 1.1.2011 ein einheitliches Kilometergeld von € 0,38 je Kilometer vor. Solche Vergütungen an Dienstnehmer gelten als steuerfrei auszahlbar. Die EStR 2000 sehen in der Rz 1527 für betriebliche Fahrten eine (mögliche) Pauschalierung der Fahrrad-Kilometergelder mit € 0,24 je km, höchstens jährlich € 480,- vor. Eine Anhebung dieser Beträge ist derzeit noch nicht erfolgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!