Personengesellschaften sind ertragsteuerlich keine Steuersubjekte, d.h., Gewinne bzw. Verluste der Personengesellschaft werden zwar bei der Gesellschaft festgestellt, aber nicht besteuert. Sie werden im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellung den Personengesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft unmittelbar zugerechnet und in der Folge auch bei diesen besteuert.

