Stellenausschreibungen - Angabe des Mindestentgelts. Ab 1. März 2011 müssen Arbeitgeber bzw. private Arbeitsvermittler in der Stellenausschreibung das kollektivvertragliche bzw. gesetzliche Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz angeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinweisen, wenn eine solche besteht. (Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl I Nr. 7/211 vom 15.2.2011).

