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Steuer und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 03/2011

BBi 2011, 4 Heft 3 v. 8.3.2011

Stellenausschreibungen - Angabe des Mindestentgelts. Ab 1. März 2011 müssen Arbeitgeber bzw. private Arbeitsvermittler in der Stellenausschreibung das kollektivvertragliche bzw. gesetzliche Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz angeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinweisen, wenn eine solche besteht. (Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl I Nr. 7/211 vom 15.2.2011).

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