vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuer und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 01/2011

BBi 2011, 4 Heft 1 v. 4.1.2011

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen 2011

Fehlen behördlich festgesetzte Unterhaltsleistungen, steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur zu, wenn folgende Unterhaltsleistungen nicht unterschritten werden:

0-3 Jahre € 180,-, 3-6 Jahre € 230,-, 6-10 Jahre € 296,-, 10-15 Jahre € 340,-, 15-19 Jahre € 399,-, 19-28 Jahre € 501,-. (Info des BMF GZ BMF 010222/0166-VI/7/210).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!