Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen 2011
Fehlen behördlich festgesetzte Unterhaltsleistungen, steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur zu, wenn folgende Unterhaltsleistungen nicht unterschritten werden:
0-3 Jahre € 180,-, 3-6 Jahre € 230,-, 6-10 Jahre € 296,-, 10-15 Jahre € 340,-, 15-19 Jahre € 399,-, 19-28 Jahre € 501,-. (Info des BMF GZ BMF 010222/0166-VI/7/210).

