vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewinnausschüttung - Ausschüttungssperren, Heft 01/2011

BBi 2011, 1 Heft 1 v. 4.1.2011

Kapitalgesellschaften können den Bilanzgewinn des festgestellten Jahresabschlusses im Normalfall zur Gänze an die Gesellschafter ausschütten.

Bevor solche Ausschüttungsbeschlüsse gefasst werden, muss allerdings überprüft werden, ob im Bilanzgewinn Erträge enthalten sind, die unter ein Ausschüttungsverbot des § 235 UGB fallen. Unter die Ausschüttungsverbote fallen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!