Regelbedarfsätze 2012 für Unterhaltsleistungen
Fehlen behördlich festgesetzte Unterhaltsleistungen, steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur zu, wenn folgende Unterhaltsleistungen nicht unterschritten werden:
0-3 Jahre € 186,-, 3-6 Jahre € 238,-, 6-10 Jahre € 306,-, 10-15 Jahre € 351,-, 15-19 Jahre € 412,-, 19-28 Jahre € 517,-.

