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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 11/2011

BBi 2011, 4 Heft 11 v. 4.11.2011

Regelbedarfsätze 2012 für Unterhaltsleistungen

Fehlen behördlich festgesetzte Unterhaltsleistungen, steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur zu, wenn folgende Unterhaltsleistungen nicht unterschritten werden:

0-3 Jahre € 186,-, 3-6 Jahre € 238,-, 6-10 Jahre € 306,-, 10-15 Jahre € 351,-, 15-19 Jahre € 412,-, 19-28 Jahre € 517,-.

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