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Energieabgabenvergütung für 2010, Heft 10/2011

BBi 2011, 2 Heft 10 v. 5.10.2011

Für 2010 können energieintensive Dienstleistungsbetriebe (z.B. Gastronomie, Friseurbetriebe) letztmalig einen Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen. Ab 2011 wird die Rückvergütung der bezahlten Energieabgabe auf Produktionsunternehmen eingeschränkt. Der Antrag kann spätestens 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, beim für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt eingebracht werden.

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