Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 (AbgÄG 2010), BGBl I Nr. 34/2010 wurde ein Steuerschlupfloch bei der Importverschmelzung geschlossen. Weiters erfolgten einige klarstellende Änderungen bei Umwandlung, Einbringung und Realteilung. Nachfolgend werden die Änderungen kurz dargestellt.
Ausschüttungsfiktion bei Importverschmelzungen (§ 3 Abs. 1 Z 3 UmgrStG)
