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Arbeitsmarktpolitische Zuschüsse mit und ohne Aufwandskürzung, Heft 07/2010

BBi 2010, 3 Heft 7 v. 6.7.2010

Insbesondere durch das AMS werden zahlreiche Beihilfen gewährt, die nach § 3 EStG als steuerfrei zu behandeln sind. Bei diesen Beihilfen ist zusätzlich zu unterscheiden, ob die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen gem. § 20 Abs. 2 EStG nicht abzugsfähig sind. Die Einkommensteuerrichtlinien geben dazu nähere Erläuterungen, die nachfolgend kurz dargestellt werden:

Zuschüsse mit Aufwandskürzung

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