Mit diesem Gesetz (BGBl I Nr. 34 vom 15.6.2010) wurden mehrere Abgabengesetze - vom EStG über das UStG bis zur BAO - geändert. Hier einige wichtige Punkte:
EinkommensteuergesetzDer Begriff „öffentliche Mittel“ wurde neu definiert. Als steuerfreie Zuwendungen gelten gem. § 3 Abs. 4 EStG die Mittel, die von inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. von entsprechenden ausländischen Körperschaften in der EU bzw. im EWR stammen. Das gilt Ebenso Mittel von Einrichtungen der EU und auch Mittel von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen ausschließlich in- und ausländische Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt sind (gilt für Zuwendungen, die nach dem 30.6.2010 ausbezahlt werden).
