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Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, Heft 06/2010

BBi 2010, 4 Heft 6 v. 7.6.2010

Empfängernennung gem. § 162 BAO

Im Zuge einer Betriebsprüfung wurden 544 Kassenbelege über Paletteneinkäufe überprüft und festgestellt, dass nur 2 % von existenten Empfängern stammten. Daraufhin wurde für den gesamten Paletteneinkauf der Jahre 2001 und 2002 eine Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO gestellt. Da dieser nicht entsprochen wurde, wurde insgesamt für beide Prüfungsjahre ein Paletteneinkauf in Höhe von € 1,613.000,- nicht als Betriebsausgabe anerkannt.

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