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Der aktuelle Buchungsfall - Nachforderungen von Lohnabgaben und SV-Beiträgen, Heft 06/2010

BBi 2010, 2 Heft 6 v. 7.6.2010

Nachforderungen von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag einschl. Zuschlag zum DB bzw. von Sozialversicherungsbeiträgen sind lt. EStR 2000, Rz 1600 in jenem Jahr als Betriebsausgaben absetzbar, in dem die Vorschreibung erfolgt (bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern im Jahr der Bezahlung). Es ist nicht zu untersuchen, ob der Unternehmer schon bei der Bilanzerstellung mit der Nachforderung hätte rechnen müssen.

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