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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 05/2010

BBi 2010, 4 Heft 5 v. 3.5.2010

Verzugszinsen - Im Unternehmergeschäft (B2B - Business to Business) beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz gem. § 352 UGB acht Prozent über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Maßgebend ist der Basiszinssatz vom letzten Kalendertag eines Halbjahres und dieser Zinssatz ist jeweils für das nächste Halbjahr maßgebend. Der Basiszinssatz betrug am 31.12.2009 0,38 %, daher können im Unternehmergeschäftim ersten Halbjahr 2010 8,38 % Verzugszinsen berechnet werden. Andere Vereinbarungen sind jedoch möglich. Im nichtgeschäftlichen Verkehr, also zwischen Unternehmern und Konsumenten (B2C) oder zwischen Konsumenten untereinander gilt unverändert der Verzugszinssatz von 4 %.

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