vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Angemessenheitsprüfung bei Kraftfahrzeugen (EStR 2000, Rz 4769a ff), Heft 05/2010

BBi 2010, 3 Heft 5 v. 3.5.2010

§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG sieht für Personen- und Kombinationskraftwagen eine besondere Angemessenheitsprüfung vor. Die Begriffe „Personenkraftwagen“ und „Kombinationskraftwagen“ sind dabei nach der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse (BGBl II Nr. 193/2002) auszulegen. Daher erfolgt keine Angemessenheitsprüfung für Kleinlastkraftwagen, Kleinbusse, Kastenwagen, Pritschenwagen (Pick-Up-Fahr-zeuge) und Leichenwagen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!