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Gebäude und andere Bauwerke im Betriebsvermögen, Heft 05/2010

BBi 2010, 1 Heft 5 v. 3.5.2010

Nach den EStR 2000, Rz 3140 gilt als Gebäude jedes Bauwerk, das durch räumliche Umfriedung Schutz gegen äußere Einflüsse bietet, den Eintritt von Menschen gestattet, mit dem Boden fest verbunden und von einiger Beständigkeit ist.

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