Nichtvorlage der Bilanz beim Firmenbuch - Wird die Bilanz beim Firmenbuchgericht nicht eingereicht, liegt nach dem Urteil des OGH vom 24.3.2009 - OGH 4 Ob 229/08t - durch die Unterlassung der Offenlegungspflicht ein „unlauterer Wettbewerb“, also ein Verstoß gegen das UWG vor. Der Wettbewerb wird beeinträchtigt, wenn ein Mitbewerber ein gesetzlich vorgeschriebenes Verhalten nicht setzt.

