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Die steuerliche Behandlung von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler, Heft 04/2010

BBi 2010, 2 Heft 4 v. 2.4.2010

Mit Wirkung ab 1.1.2009 wurden mit dem § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen, die gemeinnützige Sportvereine an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer ausbezahlen, mit folgenden Höchstbeträgen steuerfrei gestellt:

€ 60,- pro Einsatztag (€ 30,- für 2009)

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