Mit Wirkung ab 1.1.2009 wurden mit dem § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen, die gemeinnützige Sportvereine an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer ausbezahlen, mit folgenden Höchstbeträgen steuerfrei gestellt:
€ 60,- pro Einsatztag (€ 30,- für 2009)
