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Der aktuelle Buchungsfall - Verbuchung von Betriebsprüfungskorrekturen, Heft 04/2010

BBi 2010, 1 Heft 4 v. 2.4.2010

Bilanzkorrekturen laut Betriebsprüfung werden, wenn sie unternehmensrechtlich zulässig sind, in die Unternehmensbilanz eingebucht (entweder als Berichtigung der Eröffnungsbilanz oder in die laufende Buchhaltung als Aufwand bzw. Ertrag). Nur steuerrechtliche Bilanzkorrekturen (z.B. die Nichtanerkennung einer Pauschalrückstellung) sind außerbilanzmäßig in der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung zu berücksichtigen.

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