Eine Einlage in eine Körperschaft liegt vor, wenn ein an der Körperschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligter Anteilsinhaber dieser ein Wirtschaftsgut oder einen sonstigen Vermögensgegenstand (Sach- oder Bareinlage) zuführt.
Eine Einlage in eine Körperschaft liegt vor, wenn ein an der Körperschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligter Anteilsinhaber dieser ein Wirtschaftsgut oder einen sonstigen Vermögensgegenstand (Sach- oder Bareinlage) zuführt.
