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Einlagen in Körperschaften (§ 6 Z 14 EStG; EStR 2000 Rz 2595 ff), Heft 03/2010

BBi 2010, 2 Heft 3 v. 5.3.2010

Eine Einlage in eine Körperschaft liegt vor, wenn ein an der Körperschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligter Anteilsinhaber dieser ein Wirtschaftsgut oder einen sonstigen Vermögensgegenstand (Sach- oder Bareinlage) zuführt.

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