Nach dem Erlass des Finanzministeriums vom 23.12.2009 GZ BMF-010222/0243-VI/7/2009 sind die Bezüge vollversicherter und geringfügig beschäftigter freier Dienstnehmer ab 1.1.2010 generell kommunalsteuerpflichtig,
Zur Bemessungsgrundlage zählen auch Vergütungen (Auslagenersätze), die der freie Dienstnehmer für die bei ihm anfallenden Betriebsausgaben erhält (z.B. Reisekosten).
