Für betriebliche Investitionen (abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) ist nur noch für 2010 die vorzeitige AfA von 30 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten möglich (§ 7a EStG). Sind solche Investitionen geplant, sollten sie daher noch bis zum 31.12.2010 durchgeführt werden.
Hier die wichtigsten Daten für die vorzeitige Abschreibung:

