Steuerbefreiung für Sportler von begünstigten Vereinen- Die Steuerfreiheit für pauschale Aufwandsentschädigungen (€ 60,- pro Tag, € 540,- pro Monat) steht nur zu, wenn die Einsatztage dokumentiert und abgerechnet werden. Aus einem vereinbarten monatlichen Fixum können keine steuerfreien Beträge herausgerechnet werden (Salzburger Steuerdialog 2010).

