Zinserträge auf Girokonten
Die auf den Girokonten gutgeschriebenen Zinsen werden brutto, also vor Abzug der KESt, als Ertrag verbucht, die abgezogene Kapitalertragsteuer als „Steuer vom Einkommen und Ertrag“. Die gleichzeitig angelasteten Bankspesen (Manipulationsgebühren, Buchungsgebühren, Auslagen etc.) werden gesondert, also nicht mit den Zinsen saldiert verbucht.

